Ein Zwangsverwalter wird eingesetzt, wenn eine Immobilie Erträge erzielt, diese aber nicht für wesentliche Zahlungen wie Kreditraten, öffentliche Abgaben oder notwendige Bewirtschaftungskosten verwendet werden. Der Gläubiger kann dann beim Gericht die Zwangsverwaltung beantragen. Der Zwangsverwalter stellt sicher, dass die Einnahmen korrekt eingesetzt werden und die Gläubiger erhalten, was ihnen zusteht.